Versorgungsausgleich

Wenn die Altersversorgung halbiert wird.
Teilung erworbener Ansprüche.

Mit dem Versorgungsausgleich will der Gesetzgeber sicherstellen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung dieselben Versorgungsrechte beziehungsweise -Anwartschaften erhalten und zwar unabhängig davon, wer von beiden diese im Verlauf ihrer Ehe erworben hat. Zuständig für die Durchführung des Versorgungsausgleichs sind die Familiengerichte, die ihre Entscheidung im Rahmen der Ehescheidung und nach Vorliegen aller relevanten Unterlagen treffen.

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