RA Viehmann: Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht
Die eigenen vier Wände!
Und die netten Eigentümer von nebenan.
Das deutsche Recht unterscheidet bei Eigentumswohnungen strikt zwischen Wohnungseigentum und Wohneigentum. Ersteres wird zwar durch eine Eintragung im Grundbuch klar festgeschrieben, enthält darüber hinaus aber auch Faktoren, wie zum Beispiel den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Kommt es in diesem Punkt oder anderen zu Auseinandersetzungen, vertreten wir nach Prüfung des Falles die Interessen einzelner Wohnungseigentümer, des Verwalters oder von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern, dem Verwalter oder Dritten.